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Heinz Offroad Holiday

Allgemeine Reisebedingungen (AGB) von Heinz Offroad Holiday (kurz HOH), Inhaber Heinz Horak Hintere Liesingbachstrasse 14/C2/12   A-1100 Wien.

Für Vermittlungen oder Besorgungen gelten die AGB des jeweiligen Anbieters.

Buchung/Vertragsabschluss
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.
Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt. Beide  haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.
Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.
Schadenersatz
Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen.
Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
Mitteilung von Mängeln
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 4 beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.
Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.
Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
Rücktritt ohne Stornogebühr
Der Kunde kann ohne Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn sich wesentliche Bestandteile des Vertrages verändern. Das sind vor allem Preisänderungen um mehr als 10% und Änderungen des Sinns der Reiseveranstaltung.
 Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung
bis 60 Tage vor Reiseantritt……………………………….10%
bis 30 Tage vor Reiseantritt……………………………….30%
bis 14 Tage vor Reiseantritt……………………………….50%
bis   7 Tage vor Reiseantritt……………………………….80%
bis 24 Std   vor Reiseantritt………………………………100%
Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen. Rücktrittserklärung
Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Diese Erklärung hat schriftlich zu erfolgen.
No-show
No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. In diesem Fall sind 100% der Reisekosten zu begleichen.
Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
- bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
- bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,
- bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.
Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinaus-gehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.
Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.
In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück.
Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Änderungen des Vertrages
Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben.
Leistungsänderungen nach Antritt der Reise
Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten. Da es sich bei HOH um Abenteuerreisen handelt können auf Grund der besonderen Umstände (Witterung, unpassierbare Straßen, Fahrverbote etc. ) kurzfristige Änderungen des Reiseverlaufes nötig sein. Darauf basierende  Abänderungen gelten nicht als erheblich.
Reisen mit besonderen Risiken
Es handelt sich bei den von HOH angebotenen Reisen und Lehrgängen um sog. Abenteuerreisen mit erheblichen Anforderungen an Mensch und Material. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko! Es kann zu extremen Belastungen bei Fahrten in schwierigen Geländen / Streckenverhältnissen kommen. In dem Reiseland können Sand, Staub, hohe  Luftfeuchtigkeit, und ungünstigen Wetterbedingungen etc. auf Ihre persönlichen Ausrüstungsgegenstände (z.B. Fahrzeug, Foto- und Videoausrüstungen etc.) einwirken. Für Beschädigungen am Fahrzeug und/oder der Gesundheit dessen Insassen oder den Verlust/Beschädigung an Ausrüstungsgegenständen haftet HOH nicht, soweit nicht vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit seitens HOH zu der Beschädigung oder dem Verlust geführt hat. Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit und für sein eigenes oder gestelltes Fahrzeug selbst verantwortlich! Schwierige Passagen können jederzeit verweigert werden!
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, für die jeweiligen Reisegebiete eine ausreichende Kfz-Haftpflichtversicherung, Reisekranken- und Unfallversicherung, welche auch den Rücktransport im Krankheits- oder Notfall abdeckt, selbst abzuschließen und eine gültige Fahrerlaubnis bzw. einen internationalen Führerschein mitzuführen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung. Der Reisende ist weiters zur Einhaltung und Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Jegliche von ihm verursachten Kosten wegen Verletzungen von Strafvorschriften / Ordnungswidrigkeiten gehen zu seinen Lasten. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.
Sonstiges
Expeditionen und Off Road-Abenteuerreisen sind mit besonderen Risiken behaftet, die auch für den Veranstalter nicht absehbar sein können. Durch technische Ausfälle an Fahrzeugen kann sich der Reiseverlauf verzögern oder ändern. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht. Bei so genannten "Erkundungs-Reisen" kann es zu Änderungen des ausgeschriebenen Reiseverlaufs, der Art der Unterkünfte oder Transportmittel kommen, sofern sie den Teilnehmern im Rahmen der Reiseausschreibung zugemutet werden können. Den Anordnungen der jeweiligen Reiseleitung bzw. der Instruktoren ist Folge zu leisten.
Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass Bild- oder Filmmaterial von der Veranstaltung auf der er, seine Mitfahrer und/oder sein Fahrzeug zu sehen sind, von HOH zu Werbezwecken o.Ä. veröffentlicht werden können!